| 1) | um IPTEL24 nutzen zu können, benötigen Sie einen Internetzugang, durch den weitere Kosten entstehen. IPTEL24 funktioniert weltweit mit allen wichtigen Internetprovidern. |
| 2) | im IPTEL24-Premium-Tarif mit mtl. 4,99 Euro Grundgebühr und sekundengenauer Abrechnung. |
| 3) | zzgl. 8,90 Euro Verpackung, Versicherung und Versand. |
| 4) | Ortsnetz-Rufnummern sind im Free-Tarif optional erhältlich ab 1,99 Euro (sofern diese im freien Rufnummernpool von IPTEL24.net sind) zzgl. 0,49 Euro monatliche Grundgebühr im Vorraus für 12 Monate zu entrichten. Eine Ortsnetz-Rufnummer geht in das Eigentum des Kunden über. |
| 5) | Ortsnetz-Rufnummern sind im Premium-Tarif optional erhältlich ab 1,99 Euro (sofern diese im freien Rufnummernpool von IPTEL24.net sind). Eine Grundgebühr für die Rufnummer fällt nicht an. Eine Ortsnetz-Rufnummer geht in das Eigentum des Kunden über. |
| 6) | Ortsrufnummern die nicht im freien Rufnummern-Pool sind können für 99,00 Euro registriert werden und erhält dabei 10 Rufnummern. Mehrere Interessenten können sich diese Kosten teilen. Die Vergabe ist abhängig von der Bereitstellung der Rufnummern durch die RegTP sowie die Ortsansässigkeit des Kunden. |

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» Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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(1) Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch IPTEL24 verschuldet.
(2) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch IPTEL24 und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie z.B. Leistung von Anzahlungen.
(3) Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager massgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden von IPTEL24 nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
(4) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen IPTEL24, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen gleich währungs-, handels-, politische und sonstige hoheitliche Massnahmen, Streiks, Aussperrungen, von IPTEL24 nicht verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verzögerungen bei der Einfuhr-/Zollabfertigung, sowie alle sonstigen Umstände, die ohne von IPTEL24 verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei IPTEL24 oder einem Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie die Aufhebung des Vertrages erklären.
(5) Ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht aus Unmöglichkeit und Verzug kann der Kunde nur insoweit ausüben, als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Schadenersatzansprüche des Kunden richten sich nach Abschnitt 9 der Bedingungen.
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