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IPTEL24.net - Ortsnetzrufnummern für VoIP in Deutschen Städten und Dörfern über RegTP registrierbar

1)um IPTEL24 nutzen zu können, benötigen Sie einen Internetzugang, durch den weitere Kosten entstehen. IPTEL24 funktioniert weltweit mit allen wichtigen Internetprovidern.
2)im IPTEL24-Premium-Tarif mit mtl. 4,99 Euro Grundgebühr und sekundengenauer Abrechnung.
3)zzgl. 8,90 Euro Verpackung, Versicherung und Versand.
4)Ortsnetz-Rufnummern sind im Free-Tarif optional erhältlich ab 1,99 Euro (sofern diese im freien Rufnummernpool von IPTEL24.net sind) zzgl. 0,49 Euro monatliche Grundgebühr im Vorraus für 12 Monate zu entrichten. Eine Ortsnetz-Rufnummer geht in das Eigentum des Kunden über.
5)Ortsnetz-Rufnummern sind im Premium-Tarif optional erhältlich ab 1,99 Euro (sofern diese im freien Rufnummernpool von IPTEL24.net sind). Eine Grundgebühr für die Rufnummer fällt nicht an. Eine Ortsnetz-Rufnummer geht in das Eigentum des Kunden über.
6)Ortsrufnummern die nicht im freien Rufnummern-Pool sind können für 99,00 Euro registriert werden und erhält dabei 10 Rufnummern. Mehrere Interessenten können sich diese Kosten teilen. Die Vergabe ist abhängig von der Bereitstellung der Rufnummern durch die RegTP sowie die Ortsansässigkeit des Kunden.

     » Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1.) Geltungsbereich
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2.) Angebote/Vertragsschluss, Vertragsänderung
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3.) Preise
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4.) Zahlungsbedingungen
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5.) Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und -termine
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6.) Eigentumsvorbehalt
 

 
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von IPTEL24. Der Kunde ist ermächtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräussern. In diesem Falle tritt der Kunde hinsichtlich der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum von IPTEL24 steht, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an IPTEL24 ab.

(2) Der Kunde bleibt berechtigt, die an IPTEL24 abgetretenen Forderungen einzuziehen, vorbehaltlich des Widerrufs der Ermächtigung in den in Abschnitt 4.4 genannten Fällen. Dann ist er verpflichtet, dem Dritten die Abtretung sofort offenzulegen und IPTEL24 die zur Einziehung nötigen Auskünfte und Unterlagen sofort zu übergeben. Wurde oder wird dem Kunden die Vorausabtretung seiner Vergütungsansprüche von einem Dritten verboten, muss er IPTEL24 dies unverzüglich, gegebenenfalls bereits bei Vertragsabschluss, mitteilen. Er ist in diesem Fall nur mit schriftlicher Zustimmung durch IPTEL24 zur weiteren Verarbeitung der Ware ermächtigt.

(3) Beanspruchen Dritte die Ware im Wege einer Pfändung oder wird Sicherungsübereignung verlangt, teilt der Kunde IPTEL24 dies unverzüglich mit und weist den Dritten auf IPTEL24s vorrangige Rechte hin.
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7.) Versand
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8.) Gewährleistung und Mängelrüge
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9.) Haftung und Schadensersatz
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10.) Sonderbestimmungen
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11.) Schlussbestimmungen
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12.) Belehrung über Widerruf und Rückgaberecht
 

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